Abstimmungen und Wahlen
 
 
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26. September 2010
28. November 2010
 
Generelle Informationen
 
Urnenbüro:        Parterre Gemeindehaus
Öffnungszeiten: Sonntag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.lu.ch und des Staates unter www.admin.ch.
 
Brieflich abstimmen
 
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
·     Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
·       Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
·       Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben oder beim Briefkasten der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. einwerfen (bis spätestens Sonntag 11.30 Uhr). Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
 
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn
·       zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimmkuvert eingesandt wurde
·       die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte oder der Stimmrechtsausweis nicht vom Stimmenden unterschrieben ist
·       für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimmkuvert sind
·       das amtliche Stimmkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben

 
 
 

 



Adresse
Gemeindeverwaltung
Gemeindehaus
Postfach 164
6133 Hergiswil b. W.

Tel: 041 979 80 80
Fax: 041 979 80 89



Öffnungszeiten
Montag-Freitag
08.00-12.00 Uhr
13.30-17.00 Uhr



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